T. Heuberger, GFL
L. Hess, SVP
R. Sutter, FDP

Motion

Einsichtsrecht im Staatsarchiv für Familienforscherinnen und Familienforscher (Genealogie)

Seit Jahren bestand für Familienforscherinnen und Familienforscher die wertvolle Möglichkeit, im Staatsarchiv die dort eingelagerten Kirchenbücher und andere Dokumente zur Erforschung von Familiengeschichten und anderen historischen Untersuchungen einzusehen. Im Bewusstsein um den grossen kulturhistorischem Wert der einzelnen Dokumente (besonders die Kirchenbücher) beschloss der Grosse Rat, diese zentral im Staatsarchiv des Kantons Bern einzulagern und archivarisch betreuen zu lassen. Um diese Dokumente bei der Nutzung zu schonen, sprach der Regierungsrat einen Kredit von 400'000 CHF, um diese gesamthaft auf Mikrofilm zu archivieren und so einfacher und "kundenfreundlicher" handhaben zu können.

Infolge der SAR-Massnahmen wurde nun aber der Zugang für die Genealogen zu diesen Unterlagen erheblich und auch diskriminierend erschwert und die Mikrofilme an eine private Institution in Worb zur eigenen Vermarktung ausgelagert.

Diese Situation ist unbefriedigend für die Forscherinnen und Forscher und stossend in Bezug auf die Vermarktung eines mit Kantonsgeldern betreuten bernischen Kulturgutes durch eine private Firma.

 

Der RR wird deswegen beauftragt:

1. das neue Benutzerreglement für das Staatsarchiv (eigentlich in Kraft seit 1.1.2004, wegen einer Beschwerde aber suspensiert) ausser Kraft zu setzen, bis ein neues ausgearbeitet wurde, welches auch die Anliegen der Forschenden abdeckt.

2. das Staatsarchiv zu beauftragen, zusammen mit der Gesellschaft der Historiker und Genealogen des Kantons Bern (GHGB) längerfristige, nicht grundrechtsverletzende Lösungen für die Benützung der Mikrofilme der Kirchenbücher auszuarbeiten und dabei Modelle anderer Staatsarchive heranzuziehen. Damit könnten sowohl Kosten sparende Prozesse eingeleitet wie auch die Forschung auf dem Gebiet der Genealogie unterstüzt werden.

3. von der Auslagerung der Filme als Ganzes an Private zur privaten Vermarktung Abstand zu nehmen. Der Verkauf einzelner Filmkopien an Private soll wie bisher möglich bleiben, wobei eine gewerbsmässige Vermarktung wegbedungen werden muss.

 

Begründung:

a. Vorgeschichte

Mit Ausnahme einiger Kirchgemeinden bzw. Zivilstandsämter haben 1990 alle Bemischen Gemeinden ihre Kirchenbücher, welche seit Beginn des 16. Jahrhunderts die Taufen, Trauungen und Todesfälle sowie in einigen Fällen auch Chorgerichtsprotokolle enthalten, an das Staatsarchivabgeliefert. Der Grosse Rat befand, dass dieses wertvolle Kulturgut besser zentral aufbewahrt werde. Damit die Rödel (wie sie auch genannt wer­den) bei der ständigen Einsichtnahme nicht weiter Schaden nehmen, sprach der Regierungsrat auch einen Kredit von damals rund Fr. 400'000.- um die Bücher auf Mikrofilme zu bannen.

Regierungsrat P. Widmer schrieb im Vorwort zum Verzeichnis der Kirchenbücher, von der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung 1996 herausgegeben: "...Ich bin sicher, dass die Arbeit der Familienforscherinnen und Familienforscher durch die zentrale Archivierung im Staatsarchiv, die dortige professionelle Betreuung und das vorliegende Verzeichnis erleichtert wird. "

Bis zum heutigen Tag forschen viele Genealogen und Genealoginnen aus dem Ausland, der Schweiz und speziell aus dem Kanton Bem im Staatsarchiv in diesen Mikrofilmen. Als der Regierungsrat 2002 ein Sparprogramm entwickelte und dem Staatsarchiv im Rahmen dieses Programms ebenfalls eine Stelle per Ende 2003 strich, wollte Staatsarchivar P. Martig alle Filme einem Privaten in ein zu gründendes Zentrum in Worb abgeben. Die Variante scheiterte intern an juristischen Hürden.

b. Anliegen der Forschenden aus der Schweiz und aus dem Ausland

Die forschenden Genealogen sind bereit - wie in anderen Staatsarchiven üblich - einen Obolus für die Benutzung der Mikrofilmgeräte zu entrichten.

Sie wehren sich aber gegen einseitige Verfügungen, welche nur sie im Staatsarchiv betreffen und fühlen sich dadurch diskriminiert. Während im Mikrofilmraum die meisten Forscherinnen und Forscher keiner Unterstützung durch das Personal bedürfen, sollen gerade sie in Zukunft nur noch an 3 Tagen pro Jahr (und dies erst noch aufgeteilt auf 3 verschiedene Wochen im Jahr), Einsicht nehmen können, während im Lesesaal weiterhin uneingeschränkter Zutritt gewährt wird, obwohl dort sehr viel mehr Unterstützung durch das Personal (z.B. Akten bringen und verräumen) anfällt.

Die Einschränkuflg auf 3 Forschungstage für eine einzelne Nutzergruppe pro Jahr ist diskriminierend, die besonders wegen der Notwendigkeit der häufigeren Nutzung dann auf auf die kostenpflichtige private Vermarktung angewiesen sind.

Stossend ist auch, dass die private Vermarktung dieser der Oeffenlichkeit gehörenden Dokumente eschlossen wurde, obwohl der Kanton über die Jahre erhebliche Mittel in deren Erhaltung investiert hat. Der Private kann Oeffnungszeiten und Preise frei nach seinem Ermessen bestimmen _n. Eine kostensparende Ablaufplanung der öffentlichen Hand wäre hier wesentlich sympathischer und muss angestrebt werden.

Die GHGB als Sprachrohr für alle Genealoginnen und Genealogen im In- und Ausland haben von Anfang an Hand geboten, um im Rahmen des Sparprogramms Hilfe zu stellen und eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung auszuhandeln. Sämtliche Angebote wurden von Staatsarchiv und Staatskanzlei abgelehnt.

In seinem Antrag an den RR erwähnte die Staatskanzlei die Anliegen der GHGB mit keinem Wort. Echte Einsparungen wären auch im Bereich Wappensammlung oder mit einer besseren Organisation möglich.

Der Dialog mit der GHGB muss wieder aufgenommen werden und - wie mehrfach mündlich und schriftlich zugesagt - "eine für alle Teile befriedigende Lösung" gemeinschaftlich erarbeitet werden.

 

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Sig. L. Hess
Sig. R. Sutter
Sig. T. Heuberger