T.
Heuberger, GFL
L. Hess, SVP
R. Sutter, FDP
Motion
Einsichtsrecht im Staatsarchiv für Familienforscherinnen und Familienforscher (Genealogie)
Seit Jahren bestand für Familienforscherinnen und Familienforscher die wertvolle Möglichkeit, im Staatsarchiv die dort eingelagerten Kirchenbücher und andere Dokumente zur Erforschung von Familiengeschichten und anderen historischen Untersuchungen einzusehen. Im Bewusstsein um den grossen kulturhistorischem Wert der einzelnen Dokumente (besonders die Kirchenbücher) beschloss der Grosse Rat, diese zentral im Staatsarchiv des Kantons Bern einzulagern und archivarisch betreuen zu lassen. Um diese Dokumente bei der Nutzung zu schonen, sprach der Regierungsrat einen Kredit von 400'000 CHF, um diese gesamthaft auf Mikrofilm zu archivieren und so einfacher und "kundenfreundlicher" handhaben zu können.
Infolge
der SAR-Massnahmen wurde nun aber der Zugang für die Genealogen zu diesen
Unterlagen erheblich und auch diskriminierend erschwert und die Mikrofilme an
eine private Institution in Worb zur eigenen Vermarktung ausgelagert.
Diese
Situation ist unbefriedigend für die Forscherinnen und Forscher und stossend in
Bezug auf die Vermarktung eines mit Kantonsgeldern betreuten bernischen
Kulturgutes durch eine private Firma.
Der
RR wird deswegen beauftragt:
1.
das neue Benutzerreglement für das Staatsarchiv (eigentlich in Kraft seit
1.1.2004, wegen einer Beschwerde aber suspensiert) ausser Kraft zu setzen, bis
ein neues ausgearbeitet wurde, welches auch die Anliegen der Forschenden
abdeckt.
2.
das Staatsarchiv zu
beauftragen, zusammen mit der Gesellschaft der Historiker und Genealogen des
Kantons Bern (GHGB) längerfristige, nicht grundrechtsverletzende Lösungen für
die Benützung der Mikrofilme der Kirchenbücher auszuarbeiten und dabei Modelle
anderer Staatsarchive heranzuziehen. Damit könnten sowohl Kosten sparende
Prozesse eingeleitet wie auch die Forschung auf dem Gebiet der Genealogie
unterstüzt werden.
3.
von der Auslagerung der
Filme als Ganzes an Private zur privaten Vermarktung Abstand zu nehmen. Der
Verkauf einzelner Filmkopien an Private soll wie bisher möglich bleiben, wobei
eine gewerbsmässige Vermarktung wegbedungen werden muss.
Begründung:
a.
Vorgeschichte
Mit
Ausnahme einiger Kirchgemeinden bzw. Zivilstandsämter haben 1990 alle Bemischen
Gemeinden ihre Kirchenbücher, welche seit Beginn des 16. Jahrhunderts die
Taufen, Trauungen und Todesfälle sowie in einigen Fällen auch
Chorgerichtsprotokolle enthalten, an das Staatsarchivabgeliefert. Der Grosse Rat
befand, dass dieses wertvolle Kulturgut besser zentral aufbewahrt werde. Damit
die Rödel (wie sie auch genannt werden) bei der ständigen Einsichtnahme
nicht weiter Schaden nehmen, sprach der Regierungsrat auch einen Kredit von
damals rund Fr. 400'000.- um die Bücher auf Mikrofilme zu bannen.
Regierungsrat
P. Widmer schrieb im Vorwort zum Verzeichnis der Kirchenbücher, von der
Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung 1996 herausgegeben: "...Ich
bin sicher, dass die Arbeit der Familienforscherinnen und Familienforscher durch
die zentrale Archivierung im Staatsarchiv, die dortige professionelle Betreuung
und das vorliegende Verzeichnis erleichtert wird. "
Bis
zum heutigen Tag forschen viele Genealogen und Genealoginnen aus dem Ausland,
der Schweiz und speziell aus dem Kanton Bem im Staatsarchiv in diesen
Mikrofilmen. Als der Regierungsrat 2002 ein Sparprogramm entwickelte und dem
Staatsarchiv im Rahmen dieses Programms ebenfalls eine Stelle per Ende 2003
strich, wollte Staatsarchivar P. Martig alle Filme einem Privaten in ein zu gründendes
Zentrum in Worb abgeben. Die Variante scheiterte intern an juristischen Hürden.
b.
Anliegen der Forschenden aus der Schweiz und aus dem Ausland
Die
forschenden Genealogen sind bereit -
wie in anderen
Staatsarchiven üblich -
einen Obolus für die
Benutzung der Mikrofilmgeräte zu entrichten.
Sie
wehren sich aber gegen einseitige Verfügungen, welche nur sie im Staatsarchiv
betreffen und fühlen sich dadurch diskriminiert. Während im Mikrofilmraum die
meisten Forscherinnen und Forscher keiner Unterstützung durch das Personal bedürfen,
sollen gerade sie in Zukunft nur noch an 3 Tagen pro Jahr (und dies erst noch
aufgeteilt auf 3 verschiedene Wochen im Jahr), Einsicht nehmen können, während
im Lesesaal weiterhin uneingeschränkter Zutritt gewährt wird, obwohl dort sehr
viel mehr Unterstützung durch das Personal (z.B. Akten bringen und verräumen)
anfällt.
Die
Einschränkuflg auf 3 Forschungstage für eine einzelne Nutzergruppe pro Jahr
ist diskriminierend, die besonders wegen der Notwendigkeit der häufigeren
Nutzung dann auf auf die kostenpflichtige private Vermarktung angewiesen sind.
Stossend
ist auch, dass die private Vermarktung dieser der Oeffenlichkeit gehörenden
Dokumente eschlossen wurde, obwohl der Kanton über die Jahre erhebliche Mittel
in deren Erhaltung investiert hat. Der Private kann Oeffnungszeiten und Preise
frei nach seinem Ermessen bestimmen _n. Eine kostensparende Ablaufplanung der öffentlichen
Hand wäre hier wesentlich sympathischer und muss angestrebt werden.
Die
GHGB als Sprachrohr für alle Genealoginnen und Genealogen im In- und Ausland
haben von Anfang an Hand geboten, um im Rahmen des Sparprogramms Hilfe zu
stellen und eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung auszuhandeln. Sämtliche
Angebote wurden von Staatsarchiv und Staatskanzlei abgelehnt.
In seinem Antrag an den RR erwähnte die Staatskanzlei die Anliegen der GHGB mit keinem Wort. Echte Einsparungen wären auch im Bereich Wappensammlung oder mit einer besseren Organisation möglich.
Der
Dialog mit der GHGB muss wieder aufgenommen werden und -
wie
mehrfach mündlich und schriftlich zugesagt -
"eine
für alle Teile befriedigende Lösung" gemeinschaftlich erarbeitet werden.
Es
wird Dringlichkeit verlangt.
Sig.
L. Hess
Sig. R. Sutter
Sig. T. Heuberger