Nachstehende Antwort des Berner Regierungsrates bezieht sich auf die Motion "Einsichtnahme im Staatsarchiv für Familienforscherinnen und Familienforscher (Genealogie)"


Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
17. März 2004


Antwort des Regierungsrates

Der Grosse Rat des Kantons Bern befasste sich im Jahr 2002 im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) in verschiedenen Bereichen mit einschneidenden Sanierungsmassnahmen. Beim Staatsarchiv des Kantons Bern wurde in Aussicht genommen, es müsse seine Dienstleistungen im Bereich Lesesaal, Genealogie und Familienwappen um eine Stelle abbauen und damit ab dem Jahr 2004 jährlich 95'000.- Franken einsparen. Die SAR-Massnahme beim Staatsarchiv war im Grossen Rat nicht bestritten. Dem Regierungsrat oblag es, die Massnahme umzusetzen.

Mit Beschluss vom 6. August 2003 entschied der Regierungsrat, die Einsparungen beim Staatsarchiv im Bereich des Lesesaals und der Genealogie vorzunehmen. Die genealogische Forschung im Staatsarchiv des Kantons Bem erfolgt vornehmlich anhand von Kirchenbüchern, welche Daten zu Taufen, Trauungen und Todesfällen aus der Zeit von Anfang des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der modemen Zivilstandsregister nach Bundesrecht im Jahre 1875 enthalten.

Die Einsparungen erfolgten im Bereich der Genealogie, weil das Staatsarchiv feststellen musste, dass sein Dienstleistungsangebot im Bereich der Genealogie von einer kleinen Gruppe yon Leuten sehr intensiv genutzt wird. Dies ist mit Betreuungsaufwand verbunden. Zudem zeigte die Aufgabenüberprüfung, dass unter den vielfältigen Ansprüchen, denen das Staatsarchiv zu genügen hat, der öffentliche Nutzen im Bereich der Genealogie gering ausfällt: Während etwa die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden, sind die Resultate genealogischer Forschung in aller Regel nur für die erforschten Familien von Interesse. Aus diesen Gründen vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass zwar weiterhin allen Benützerinnen und Benützern ein Grundangebot an Dienstleistungen im Bereich der Genealogie zur Verfügung stehen soll, dass aber Sonderwünsche nach einer intensiveren Nutzung des staatlichen Dienstleistungsangebots zu Lasten der Allgemeinheit nicht mehr zu erfüllen sind. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, Einsichtnahmen in Kirchenbücher nur noch an einem Tag pro Woche zu ermöglichen und diese grundsätzlich auf drei Tage pro Person und Jahr zu beschränken. Die Verordnung über das Staatsarchiv und das Benützungsreglement des Staatsarchivs sind entsprechend geändert worden.

Damit können sich interessierte Forscherinnen und Forscher pro Jahr an drei Tagen ein Lesegerät für die Kirchenbücher reservieren lassen. Darüber hinaus garantiert das Staatsarchiv aber nicht mehr, dass ein freies Lesegerät zur Verfügung steht. Umfangreiche genealogische Nachforschungen werden damit zwar erschwert. Für 80 Prozent der Familienforscher sind die Einschränkungen aber kaum spürbar, da sie das Archiv an weniger als sechs Halbtagen benützen, wie die Besucherstatistik zeigt. So besuchten beispielsweise im Jahr 2002 von den rund 340 Personen, die Nachforschungen im Bereich der Genealogie betrieben, rund 80 Prozent das Archiv nur ein bis fünf Mal (270 von 340 Personen). Einige wenige Personen (34) besuchten das Archiv demgegenüber 16 bis zu 243 Mal. Die Einschränkungen im Bereich der Genealogie werden daher nur jene Personen treffen, die die Genealogie geradezu als Freizeitbeschäftigung oder im Auftrag von Dritten betreiben.

Mit der gewählten Massnahme bleibt das Staatsarchiv weiterhin für alle Benützerinnen und Benützer offen. Durch die neuen Öffnungszeiten werden einzig umfangreiche genealogische Nachforschungen erschwert. Da es aber für die Einschränkungen im Bereich der Genealogie sachliche Gründe gibt und die Einschränkungen alle Benützerinnen und Benützer des Staatsarchivs gleichermassen treffen, ist weder das Rechtsgleichheitsgebot verletzt noch liegt eine diskriminierende Massnahme vor.

Zu betonen bleibt ferner, dass die Originaltexte der Kirchenbücher und Mikrofilmkopien davon weiterhin beim Staatsarchiv verbleiben und dass das Staatsarchiv auch in Zukunft ein Grundangebot öffentlicher Dienstleistungen im Bereich der Genealogie sicherstellt.

Aus diesem Grund liegt denn auch keine Auslagerung der Genealogie auf einen Privaten vor. Vielmehr findet ein Aufgabenverzicht statt, indem das Staatsarchiv Sonderwünsche nach Intensivnutzungen nicht mehr erfüllt. Dafür können Interessierte Kopien der Kirchenbücher zum Selbstkostenpreis erwerben und diese selber zur Einsichtnahme auflegen, wobei niemandem ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Zu Ziffer 1
Das Staatsarchiv hat sich stets bemüht, mit seinen Mitteln für die Anliegen der Forschenden ein Maximum zu erreichen. Mit der nun vorliegenden differenzierten Lösung trägt das neue Benützungsreglement den Anliegen der meisten Forschenden Rechnung. Auch genealogische Nachforschungen sind im Staatsarchiv weiterhin möglich, eingeschränkt werden einzig umfangreiche genealogische Forschungen.
Im Übrigen bezieht sich Ziffer 1 auf das Benützungsreglement des Staatsarchivs und damit auf einen abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates bzw. der Staatskanzlei (vgl. Art. 11 Abs. 2 der Verordnung des Staatsarchivs [BSG 421.21]). Aufträge in derartigen Bereichen haben lediglich den Charakter von Richtlinienmotionen. Bei solchen hat der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Eine allfällige Überweisung der Motion wäre daher betreffend das Benützungsreglement vom Regierungsrat lediglich als politische Handlungsmaxime zu würdigen, würde aber keine direkte rechtliche Bindungswirkung entfalten.

Zu Ziffer 2
Die gewählte Massnahme verletzt keine Grundrechte. Im Übrigen hat das Staatsarchiv bei den Vorarbeiten zur Umsetzung der vom Grossen Rat akzeptierten Sparmassnahme mehrmals versucht, mit der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern (GHGB) als Vertreterin der Familienforscher eine für beide Seiten optimale Lösung zu finden. Die von der GHGB vorgeschlagenen Modelle konnten aber nicht realisiert werden, sei es, weil keine der von der GHGB anvisierten Institutionen mithelfen wollte oder sei es, weil mit den Vorschlägen die SAR-Sparvorgabe gar nicht hätte realisiert werden können.

Zu den von der GHGB vorgeschlagenen "Optionen" nimmt das Staatsarchiv wie folgt SteIlung:
- Die "Option Kommerz" liess sich nicht realisieren, da die Auslagerung einer staatlichen
Aufgabe eine Regelung auf Gesetzesstufe benötigt.
-
Eine Kooperation mit einer nicht kommerziell orientierten schweizerischen Institution (Landesbibliothek, Burgerbibliothek, Historisches Institut etc.) liess sich nicht bewerkstelligen, da diese Institutionen ablehnten.
- Aus den folgenden Gründen liess sich schliesslich auch die "Option Staatsarchiv light" nicht realisieren, d.h. die Weiterführung der Betreuung der Genealoginnen und Genealogen durch Mitglieder der GHGB im kleinen Lesesaal des Staatsarchivs:
- Das Staatsarchiv benötigt zur Ausübung seines gesetzlichen Auftrags weiterhin einen Lesesaal und Mikrofilm-Lesegeräte. Ebenfalls weiterhin benötigt werden die vorhandenen Mikrofilmkopien der Kirchenbücher. Im Übrigen werden der Lesesaal und die Mikrofilm-Lesegeräte nicht nur für die Konsultation der Kirchenbücher benützt, sondern seit langem auch im Bereich der Amtsdruckschriften und anderer verfilmter Quellen (Ämterbücher, Ratsmanuale etc.). Die vorhandene Infrastruktur kann also nicht an die GHGB abgegeben werden.
-
Für die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe an Dritte wäre eine gesetzliche Grundlage nötig. In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage der Verantwortlichkeit für die zu erbringenden Dienstleistungen zu regeln.
- Bei einer Umsetzung der Option "Staatsarchiv light" wären Interessen- und Nut­zungskonflikte vorhersehbar. Wer wäre beispielsweise zuständig tür die Wartung bzw. die Ersetzung der (zum Teil veralteten und anfälligen) Lesegeräte?
-
Mit der Option "Staatsarchiv light" könnte keinesfalls Arbeit im Umfang einer VollzeitsteIle eingespart werden. Im Gegenteil, es wäre zu befürchten, dass dem Staatsarchiv ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen könnte, da das Projekt der GHGB an zahlreichen Schnittstellen auf die Unterstützung des Archivpersonals angewiesen ist.
- Schliesslich wäre die "Beherbergung" eines Vereins in den Räumen eines Amtes ein Präzedenzfall, gemäss dem alle möglichen Organisationen ähnliches verlangen könnten. Deshalb kam die Umsetzung der Option "Staatsarchiv light' tür das Staatsarchiv nicht in Betracht.
Darüber hinaus liess sich auch eine private Betreuung der Wappensammlung nicht bewerkstelligen, wobei das_Sparpotenzjal hier ohnehin gering gewesen wäre. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise das Staatsarchiv des Kantons Zürich als Archiv von vergleichbarer Grösse über ein doppelt so grosses Budget verfügt wie das Staatsarchiv des Kantons Bem. Modelle anderer Staatsarchive können daher nur beschränkt zum Vergleich beigezogen werden.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die finanzielle Situation von drei vergleichbaren Archiven (Bundesarchiv, Staatsarchive Zürich und Bem):

2002

Bestände

Benutzertage

Planstellen

Etat in Mio.

BE

18'000 Lfm

6'463

13,5

2,0

ZH*

20'000 Lfm

6766

16,5

4,0

CH

42'000 Lfm

5'017

46,3

12.4

* Mitteilungen des Staatsarchivs des Kantons Zürich vom Februar 2004

Zu Ziffer 3
Pie Originaltexte der Kirchenbücher sowie Mikrofilmkopien davon bleiben weiterhin im Staatsarchiv. Sodann stellt das Staatsarchiv auch in Zukunft ein Grundangebot öffentlicher Dienstleistungen im Bereich der Genealogie sicher. Von einer privaten Vermarktung der Genealogie bzw. einer Auslagerung kann daher keine Rede sein. Einzig wird es für Interessierte infolge des Aufgabenverzichts künftig möglich sein, Kopien der Kirchenbücher zum Selbstkostenpreis zu erwerben.

Der Prozess der Haushaltsanierung im Kanton Bem kann nur gelingen, wenn in einzelnen Bereichen auf die Erfüllung von Aufgaben verzichtet wird. Die Einschränkung des Dienstleistungsangebots im Staatsarchiv ist massvoll und für die Allgemeinheit zumutbar. Die SAR-Massnahme war im Grossen Rat im November 2002 nicht bestritten. Der Grosse Rat sollte heute davon absehen, den bereits eingeleiteten Sanierungsprozess mit einer Motion in Frage zu stellen.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat